Werden Sie unser Tippgeber

Prinzipiell können Sie zu allen Immobilien oder Baugrundstücken/Abrissgrundstücken/Bauerwartungsland in Freiburg und Umgebung (bis zu 100 km) einen Tipp geben. Es muss sich dabei um Objekte handeln, die zum Verkauf oder zur Vermietung anstehen – oder demnächst verkauft oder vermietet werden sollen. Auch Sie als Eigentümer, Mieter eines solchen Objektes erhalten von uns eine Tippgeberprovision. Voraussetzung hierfür ist, dass uns dieses Tippgeber-Objekt noch nicht bekannt ist. Sollte uns das Tippgeber-Objekt bereits bekannt sein, werden wir Sie darüber informieren.

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Objekt-Tippgeber haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt. Wenn Sie die Kriterien erfüllen, können Sie uns über das Tippgeber-Formular schnell und einfach Ihren Tipp übermitteln.

Ablauf – Objekt-Tipp

>> Geben Sie Ihren Objekt-Tipp ab. Bei positiver Prüfung erhalten Sie die Bestätigung, dass wir Sie als „Tippgeber“ für das Objekt registriert haben.

>> Tippgeberprovisionen müssen jedoch mit uns explizit vor oder bei der Bekanntgabe einer Empfehlung vereinbart und bestätigt werden. Tippgeber, die Ihren Provisionsanspruch erst nach
    Vermittlung einer Immobilie durch unser Unternehmen bei uns     anzeigen und von deren Objekt-Tipp wir vor Abschluss eines Maklervertrags
    „keine“ Kenntnis hatten, können als „Tippgeber“ nicht berücksichtigt werden und erhalten keine Tippgeberprovision.

>> Eine Tippgeberprovision können Sie auch erhalten, wenn Sie dem Immobilienverkäufer unser Unternehmens empfehlen. Bitte melden Sie sich auch in diesem Fall bei uns, bevor
    sich der Verkäufer direkt an uns wendet.

Welche Immobilien-Objekte können Sie uns empfehlen?

>> Einfamilienhäuser
>> Doppelhäuser
>> Zweifamilienhäuser
>> Mehrfamilienhäuser
>> Wohnungen
>> Baugrundstücke
>> Abrissgrundstücke
>> Bauerwartungsland

Ein „echter“ Immobilien-Tipp für uns ist wenn Sie,

>> das Haus, die Wohnung oder das Grundstück, das Bauerwartungsland uns noch unbekannt ist.

>> das Haus, die Wohnung oder das Grundstück, das Bauerwartungsland noch nicht veröffentlicht wurde, z.B. Angebot zum Verkauf im Internet oder Print-Medien, Bewerbung durch
    Verkaufsschilder am Objekt, oder Bewerbung durch den Eigentümer.

>> das Haus, die Wohnung das Grundstück, das Bauerwartungsland sich im Umkreis von 100 km befindet.

Dürfen Sie mit dem Eigentümer verwandt sein?

>> Natürlich können Sie als Tippgeber mit dem Eigentümer der Immobilie bekannt, befreundet oder sogar verwandt sein. Auch Sie als Eigentümer der eigenen Immobilie oder einer Immobilie Ihrer Ehe-
    oder Lebenspartner und auch der Mieter, honorieren wir.

Ablauf nach dem wir Ihren Immobilien-Tipp erhalten haben:

>> Nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages oder eines Miet-/Pachtvertrages erhalten Sie Ihre Tippgeberprovision.


Senden Sie uns Ihren Tipp:

Bitte füllen Sie das Immobilien-Tippgeber-Formular aus und sichern Sie sich Ihre Tippgeberprovision.

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    Wie können wir helfen?

    Wir beraten Sie gerne ausführlich und unverbindlich, wenn Sie einen Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie planen.

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