Allgemeine Geschäftsbedingungen
ISA-Immobilien und Vermietungsservice
Ingrid Schwörer

§1 Provisionsanspruch

Die Firma ISA-Immobilien und Vermietungsservice Ingrid Schwörer, erhält im Falle des rechtswirksamen Abschlusses des Kaufvertrages für den Nachweis und/oder die Vermittlung des Kaufvertrages eine Maklerprovision in umseitig genannter Höhe. Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen an den Verkäufer (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen, etc.). Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch von Firma ISA-Immobilien Ingrid Schwörer nicht.

§2 Fälligkeit der Provision

Der Provisionsanspruch ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen Kaufvertrages über das von der Firma ISA-Immobilien und Vermietungsservice Ingrid Schwörer nachgewiesene oder vermittelte Kaufobjekt. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund der Vermittlung oder des Nachweises von der Firma ISA-Immobilien und Vermietungsservice Ingrid Schwörer zustande kommt.

Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem Kauf der Immobilie wirtschaftlich entspricht. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Vertragsabschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Käufer in enger und dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung besteht.

2.1 Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Gründen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Miet- oder Kaufvertrages).

2.2 Seit dem 23.12.2020 gilt die Neuregelung zur Provisionszahlung. Bei Verbraucherverträgen wird diese für Käufer und Verkäufer zu je 3,57 % / 3,57 % inkl. 19 % MwSt. geregelt. Die Maklercourtage wird mit der Verkäuferseite festgelegt. Weitere Informationen zu diesem Thema, finden Sie unter: https://isa-immo.de/blog/

§3 Doppeltätigkeit

Die Firma ISA-Immobilien und Vermietungsservice Ingrid Schwörer behält sich vor, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden.

§4 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise von der Firma ISA-Immobilien und Vermietungsservice Ingrid Schwörer sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt.

Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung von der Firma ISA-Immobilien und Vermietungsservice Ingrid Schwörer, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.

Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarten Provision netto an die Firma ISA-Immobilien und Vermietungsservice Ingrid Schwörer zu entrichten.

§5 Kenntnis von Angeboten

Weist die Firma ISA-Immobilien und Vermietungsservice Ingrid Schwörer ein Objekt nach, dass dem Käufer bereits bekannt ist, ist der Käufer verpflichtet, den Nachweis des Maklers schriftlich zurückzuweisen.

§6 Informationspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Firma ISA-Immobilien und Vermietungsservice Ingrid Schwörer unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.

§7 Abschluss des Hauptvertrages

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma ISA-Immobilien und Vermietungsservice Ingrid Schwörer unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.

7.1 Rechtswirksamkeit
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

§8 Haftung

Alle Angaben zum Objekt basieren auf erteilten Auskünften und Informationen Dritter. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Die versandten Exposés und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. Die Haftung von Firma ISA-Immobilien und Vermietungsservice Ingrid Schwörer ist ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

§9 Verbraucherinformationen

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr

§10 Formulare

Sofern in unserem Onlineangebot die Möglichkeit der Nutzer besteht, persönliche oder geschäftliche Daten (Bankverbindungen, Postanschriften, Namen, E-Mail Adressen) an uns weiterzugeben, beispielsweise durch Eingabeformulare oder Shopsysteme, erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis des Nutzers. Die Firma ISA-Immobilien und Vermietungsservice Ingrid Schwörer behandelt persönliche oder geschäftliche Daten streng vertraulich. Nur durch eine ausdrückliche Genehmigung des Nutzers werden persönliche oder geschäftliche Daten an Dritte weitergegeben.

§11 Schlussbestimmungen

11.1 Ist der Käufer Kaufmann, wird hiermit zwischen ihm und der Firma ISA-Immobilien und Vermietungsservice Ingrid Schwörer als Erfüllungsort, für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Maklervertrag, sowie Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten Freiburg vereinbart.

11.2 Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabredungen wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelungen verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelungen rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt auch für die Ausführung von Lücken dieses Vertrages.

 

Stand: 23.12.2020

 

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